Mehr Freiheiten

Corona-Lockerungen: Das gilt ab Montag in Celle

Am Montag, 6. Juli, treten weitere Corona-Lockerungen des Landes Niedersachsen in Kraft. So sehen die Neuerungen für Sport- und Kulturveranstaltungen sowie Schiff- und Kutschfahrten aus.

  • Von Oliver Gatz
  • 03. Juli 2020 | 16:54 Uhr
  • 09. Juni 2022
In geschlossenen Räumen sind wieder Zuschauer bei Sport- oder Kulturveranstaltungen zugelassen. Sie dürfen sich allerdings nicht zu dicht auf die Pelle rücken wie hier.
  • Von Oliver Gatz
  • 03. Juli 2020 | 16:54 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Celle.

Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht. Weiterhin müsse strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen, teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. Auch der Landkreis Celle weist auf Änderungen hin und hat die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst:

Sport in Gruppen bis 30 Personen zulässig

Sportausübung: Sportausübung in festen Kleingruppen bis zu 30 Personen (Indoor und Outdoor) ist wieder mit Kontakten zulässig. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Informationskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.

Bis zu 500 Zuschauer möglich

Außerdem sind nun Zuschauer bei der Sportausübung auch im Indoorbereich bis zu 50 Personen zulässig, wenn jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Maximal dürfen 500 Personen zuschauen, dann sind die Regelungen wie bei kulturellen Veranstaltungen einzuhalten. Für den Profisportbereich sind weiterhin keine Zuschauer zugelassen.

Abstand von mindestens 1,5 Metern muss gewährleistet sein

Kulturelle Veranstaltungen sind jetzt bis zu einer Personenanzahl von 500 wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos. Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Die Veranstalter haben sicherzustellen, dass jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. In geschlossenen Räumen ist sicherzustellen, dass alle Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit und solange sie nicht sitzen.

Das Beherbergungsverbot von Beherbergungsstätten für Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Warendorf haben, wird ab dem 4. Juli aufgehoben.

Bei Kutschfahrten durch die Heide muss auf Abstand geachtet werden.

Bei Schifffahrten, Kutschfahrten, Stadt- und Landschaftsführungen gilt nun in Gänze die Abstandsregelung für den öffentlichen Raum: Beim Betreten und Verlassen des Schiffs/der Kutsche sowie zwischen den Sitzplätzen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten werden, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört. Teilnehmende Personen an Stadtführungen müssen ebenfalls einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhalten, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört. Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, während der Stadtführung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Führungen durch Natur und Landschaft, Freilichtmuseen, Parks und Gärten gilt entsprechendes.

Betriebe müssen Namen erfassen

Die Dokumentationspflicht der personenbezogenen Daten bleibt zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten wichtiger Bestandteil der aktualisierten Verordnung. Betriebe müssen sicherstellen, dass die Daten richtig sind. Eine Pflicht, zur Kontrolle den Personalausweis einzusehen, besteht jedoch nicht.

Bis es in Sporthallen wieder so zugeht, dürfte es noch dauern.

Unverändert ist das Einhalten der Abstände von Mensch zu Mensch - 1,5 Meter, teilweise auch 2 Meter - von entscheidender Bedeutung. Nur in Ausnahmefällen kann das Tragen einer Maske diese Pflicht ersetzen.

Landkreis Celle informiert über Hotline

Es gibt weiterhin Anrufe bei der Hotline des Landkreises zu den Verfügungen und Verordnungen. Dabei geht es um Fragen zu der Öffnung von bestimmten Betrieben, den Abstandregeln und ähnlichem. Die Hotline ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr und mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr unter (05141) 9165070 erreichbar. er Landkreis Celle bitte darum, diese Nummer auch älteren Mitbürgern mitzuteilen, die Fragen, aber keinen Internetzugang haben. Es gibt dazu auch einen Katalog mit oft gestellten Fragen und Antworten (FAQ). Diesen können Interessenten hier einsehen: https://www.landkreis-celle.de/index.php?id=2104