Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht. Weiterhin müsse strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen, teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium mit. Auch der Landkreis Celle weist auf Änderungen hin und hat die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst:
Sport in Gruppen bis 30 Personen zulässig
Sportausübung: Sportausübung in festen Kleingruppen bis zu 30 Personen (Indoor und Outdoor) ist wieder mit Kontakten zulässig. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Informationskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist für die Dauer von drei Wochen nach Ende der Sportausübung aufzubewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Spätestens einen Monat nach der Sportausübung sind die Daten der betreffenden Person zu löschen.
Bis zu 500 Zuschauer möglich
Außerdem sind nun Zuschauer bei der Sportausübung auch im Indoorbereich bis zu 50 Personen zulässig, wenn jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Maximal dürfen 500 Personen zuschauen, dann sind die Regelungen wie bei kulturellen Veranstaltungen einzuhalten. Für den Profisportbereich sind weiterhin keine Zuschauer zugelassen.
Abstand von mindestens 1,5 Metern muss gewährleistet sein
Kulturelle Veranstaltungen sind jetzt bis zu einer Personenanzahl von 500 wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos. Es muss sichergestellt sein, dass jede Person beim Betreten und Verlassen der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als zehn Personen gehört, einhält. Die Veranstalter haben sicherzustellen, dass jeder Besucher sitzend an der Veranstaltung teilnimmt. In geschlossenen Räumen ist sicherzustellen, dass alle Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, soweit und solange sie nicht sitzen.
Das Beherbergungsverbot von Beherbergungsstätten für Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Warendorf haben, wird ab dem 4. Juli aufgehoben.