Unblutig geht es zu, wenn das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) in Berlin an einem toten Wolf die ersten Untersuchungen vornimmt. Bei der „Virtopsie“, der virtuellen Autopsie, wird das Tier in einem Computertomographen durchleuchtet, anschließend können Experten am Bildschirm etwa das Skelett oder die inneren Organe von allen Seiten betrachten und Rückschlüsse auf Alter und Todesursache ziehen. Rund 100 Wölfe wurden nach Angaben von IZW-Sprecher Steven Seet bisher in Berlin untersucht, dabei fanden sich in 17 Fällen Bleipartikel im Körper, ein Hinweis, dass auf die Tiere geschossen wurde. Ein Tier hatte Blei mit der Nahrung aufgenommen, also Beute gefressen, auf die geschossen worden war.
Bei weiteren Untersuchungen wird dann der Zustand der Tiere genauer unter die Lupe genommen. Welche Krankheiten hatten sie, welche Parasiten, wie sind sie zu Tode gekommen? Und es werden DNA-Analysen durchgeführt, die Auskunft über Herkunft oder Rudelzugehörigkeit geben. „Das ist schon aufwändig“, sagt Seet. Die Kosten gibt er mit 3000 bis 4000 Euro pro Tier an, bestritten werden sie aus dem Etat des Instituts.
Das Wolf-Totfundmonitoring beim IZW geht auf eine Übereinkunft der Bundesländer zurück. Sie hatten sich darauf verständigt, dass die toten Tiere nach einheitlichen Kriterien untersucht werden. Die Kadaver bleiben im Besitz der Bundesländer. So kann etwa das Wolfsfell später zum Ausstellungsstück in einem Museum werden.
Nach der Berichterstattung über den Wolfswelpen, der in der vorletzten Woche bei Hetendorf ein Opfer des Straßenverkehrs wurde, hatte CZ-Leser Rolf Prange aus Hermannsburg gefragt, wem die anschließende Genuntersuchung nutze, was sie koste und wer das bezahle. Die Antwort ist aus dem Schutzstatus abzuleiten, dem der Wolf unterliegt.
Washingtoner Artenschutzabkommen, Berner Konvention und vor allem die FFH-Richtlinie verpflichten Niedersachsen dazu, der Tierart Schutz zu gewähren und ihr Überleben dauerhaft zu sichern. Das Monitoring durch Wolfsberater und Wolfsbeauftragte ist die Grundlage für die Arbeit des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Er ist zuständig für die amtliche Bewertung von Wolfsvorkommen und -verhalten, die amtliche Dokumentation und Sicherung des Datenbestands der Wolfssichtungen sowie zukünftig für die Weitergabe an die neue Beratungsstelle auf Bundesebene und die EU-Berichtspflichten im Rahmen der FFH-Richtlinie.
Deshalb werden im Rahmen des Monitorings auch die Hinterlassenschaften der Wölfe, also ihre Losung, untersucht. Damit kann ihre Existenz sicher nachgewiesen werden, auch können Verwandtschaftsverhältnisse festgestellt werden. Und bei Rissen von Nutztieren werden Spuren gesichert und auf DNA untersucht. Steht der Wolf als Verursacher fest, ist eine Grundlage für die Auszahlung von Entschädigungen gegeben. Insgesamt hat der NLWKN als zuständige Fachbehörde von 2012 bis Ende August dieses Jahres 73.291,28 Euro für DNA-Tests ausgegeben. Das Geld kommt aus dem Landeshaushalt.
Von Joachim Gries