Landkreis Celle

Aktivistin muss zahlen

Der Prozess gegen Schlachthof-Gegnerin Alissa W. ist gestern unspektakulär zu Ende gegangen. Die 23-Jährige erschien nicht vor Gericht. Ihr ärztliches Attest akzeptierte der Richter nicht. W. muss jetzt ein vom Landkreis Celle verhängtes Bußgeld bezahlen.

  • Von Simon Ziegler
  • 02. Mai 2012 | 16:57 Uhr
  • 09. Juni 2022
  • Von Simon Ziegler
  • 02. Mai 2012 | 16:57 Uhr
  • 09. Juni 2022
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Landkreis Celle.

Ohne Tierschutz-Aktivistin Alissa W. hat das Celler Amtsgericht gestern das Urteil im Wietzer Schlachthof-Prozess gesprochen. Ihr Einspruch gegen ein Bußgeld über 200 Euro wurde abgewiesen, sagte Amtsgerichtssprecher Günter Busche.

Die 23-Jährige aus Nürtingen bei Stuttgart habe ein Attest vorgelegt, das ihre Verhandlungsunfähigkeit beweisen sollte. Sie leide unter den Folgen einer einwöchigen Ordnungshaft, habe Kopfschmerzen und könne daher nicht in Celle erscheinen, erläuterte Busche. Das Attest wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Es enthalte keine hinreichende Entschuldigung, hieß es. Paragraf 74 des Ordnungswidrigkeitengesetzes regele, dass ein Gericht den Einspruch zu verwerfen habe, wenn der Betroffene ohne ausreichende Entschuldigung der Verhandlung fernbleibe. Neben dem Bußgeld, das sich mit Gebühren auf gut 220 Euro summiert, muss sie auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Schlachthof-Gegnerin war im August 2010 mit weiteren Tierschützern an der Besetzung des Wietzer Schlachthof-Geländes beteiligt. Als die Polizei mit zwei Hundertschaften den Platz räumte, hatte sich W. mit einem Arm in einem einbetonierten Rohr angekettet. Sie hatte später Einspruch gegen ein vom Kreis Celle verhängtes Bußgeld eingelegt, so dass die Auseinandersetzung vor dem Celler Amtsgericht landete.

Am ersten Prozesstag Mitte April stellte W. mehrere Befangenheitsanträge gegen den Richter und verlas Protestschriften gegen Kapitalismus und Menschenrechtsverletzungen. Zudem hatten Tierschutz-Aktivisten den Ablauf der öffentlichen Verhandlung gestört. Manche mussten durch Einschreiten von Sicherheitsbeamten aus dem Gerichtssaal gebracht werden. Der zweite Prozesstag war geplatzt, weil W. in Schwäbisch Gmünd in Ordnungshaft saß. Bei einer Verhandlung gegen eine Besetzerin des Boehringer-Geländes am Amtsgericht Hannover hatte sich W. als Zuhörerin geweigert, zur Urteilsverkündung aufzustehen. Daraufhin hatte der Richter ein Ordnungsgeld oder ersatzweise eine Ordnungshaft angeordnet.