Mit dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ will die Bundesregierung den Ausbildungsmarkt stützen und es Unternehmen erleichtern, auch unter Pandemiebedingungen ihr Ausbildungsengagement aufrecht zu erhalten. Die Förderrichtlinien für dieses Programm wurden nun angepasst und die Zugangsvoraussetzungen deutlich erleichtert, teilte die Celler Arbeitsagentur mit.
Zeitraum für Ausbildung erweitert
Während bisher ein Ausbildungsverhältnis nur gefördert werden konnte, wenn es frühestens am 1. August 2020 begonnen hatte, wurde dieser Zeitraum nun erweitert: Eine Förderung ist jetzt auch möglich, wenn der Ausbildungsbeginn bereits frühestens am 24. Juni 2020 oder danach lag.
Firmen müssen hart von Corona-Pandemie getroffen sein
Unternehmen, die nach dem Bundesprogramm gefördert werden wollen, müssen den Angaben zufolge erheblich von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sein. Als Nachweis dieser erheblichen Betroffenheit dienen zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen und nun ebenfalls erleichtert wurden:
Während für eine Förderung die Unternehmen bisher einen Monat Kurzarbeit im 1. Halbjahr 2020 tatsächlich vornehmen mussten, reicht es nun, wenn sie einen Monat Kurzarbeit im Zeitraum von Januar 2020 bis Dezember 2020 nachweisen.
Leichterer Zugang zum Förderprogramm des Bundes
Mit dem Umsatzrückgang wurde auch ein weiteres Kriterium der erheblichen Corona-Betroffenheit weiter gefasst: Musste der Umsatzrückgang bisher mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten betragen haben, gilt nun, dass der Umsatzrückgang im Zeitraum April bis Dezember 2020 entweder durchschnittlich 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten betragen haben muss oder 30 Prozent in fünf zusammenhängenden Monaten.
Celler Unternehmen sollten neuen Antrag stellen
Wichtig: Anträge, die wegen der bisher geltenden Regelungen abgelehnt wurden, werden nicht automatisch von der Arbeitsagentur geprüft, ob es unter den neuen Bedingungen doch zu einer Förderung kommen kann. Unternehmen können aber innerhalb der nächsten drei Monate nach Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2021 einen erneuten Antrag stellen. Weitere Infos unter (0800) 4555520.