In vier Kommunen gilt im Landkreis Celle zunächst bis zu 13. April eine nächtliche Ausgangssperre. Von 21 bis 5 Uhr dürfen die Bürger ihre Wohnungen nicht verlassen – es sei denn sie haben einen triftigen Grund. Rund 100.000 Menschen sind davon betroffen, mehr als die Hälfte aller Einwohner im Celler Land. Doch in der ersten Nacht hat die Polizei Celle, die die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen überwacht, niemanden zur Kasse gebeten. Hier sind die Regeln, die bei der Ausgangssperre zu beachten sind.
Polizei spricht mündliche Verwarnungen aus
"Die Celler Bürger haben sich an die Ausgangssperre gehalten und es mussten keine Bußgelder erhoben werden", fasst Polizeisprecherin Anne Hasselmann die Bilanz der Ordnungshüter zusammen. Wer von der Polizei beim Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen erwischt wird, müsse laut Hasselmann mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen.
Mehrere mündliche Verwarnungen musste die Polizei am Dienstag allerdings allein in der Celler Innenstadt aussprechen. Einige Bürger hatten von der am Montag verkündeten Ausgangssperre tatsächlich nichts mitbekommen oder die Einschränkungen nicht verstanden. Weil sich die Angesprochenen einsichtig zeigten und der Aufforderung, nach Haus zu gehen, sofort nachkamen, verzichteten die Beamten auf Bußgelder.
Bußgeld kann noch teurer werden
Wer in den kommenden Tagen ertappt wird, wird sich nicht so leicht rausreden können. Die Polizei hatte bereits angekündigt, dass sie "festgestellte Verstöße konsequent ahnden" wird. Eventuell werden die Bußgelder auch noch angehoben. „In den ersten Tagen wird es je nach Schwere des Verstoßes ein Bußgeld im unteren Bereich geben“, sagte Landkreissprecher Lukas Kloth auf CZ-Anfrage. Laut dem niedersächsischen Corona-Bußgeldkatalog wären auch Summen in Höhe von 100 bis 400 Euro möglich. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Corona-Verordnung sind gemäß dem Katalog sogar Bußgelder von bis zu 10.000 Euro möglich.