Bisher waren nach der niedersächsischen Corona-Verordnung Veranstaltungen in Beherbergungsbetrieben verboten. Das Land hat diese Beschränkung nun gelockert, teilte der Landkreis Celle mit. Zulässige Veranstaltungen dürfen ab jetzt auch in den Räumen von Beherbergungsbetrieben abgehalten werden.
Diese Veranstaltungen sind in Celle erlaubt
Das sind zum Beispiel durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Veranstaltungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parteien, Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen sowie berufliche Veranstaltungen (Seminare, Tagungen, oder ähnliches und Prüfungen).
Speisesäle bleiben geschlossen
Den Angaben zufolge ist die Versorgung der Gäste mit Speisen und Getränken auf den Zimmern gestattet. Speisesäle müssen aber geschlossen bleiben. Es gelten zudem die Abstands- und Hygieneregeln.
Gastronomiebetriebe weiterhin dicht – nur Außer-Haus-Verkauf
Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung ist eine Versorgung im Seminarraum gestattet, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für Gastronomiebetriebe gilt diese Regelung jedoch nicht, so die Kreisverwaltung. Diese sind weiterhin für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen. Es ist lediglich die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs zulässig.