Am Donnerstagnachmittag kamen sich zwei Streifenwagen im fließenden Verkehr auf der Kreisstraße 74 entgegen - ein richtiger Streifenwagen der Polizei Celle und ein Opel Vectra, der als Polizeiauto-Nachbildung als Vermietungsobjekt in Garßen und Umgebung bereits bekannt war. Das Streifenwagen-Imitat war in Richtung Altencelle unterwegs. Autohändler Oleksandr Shevchenko, der ein Polizeiauto-Imitat in seiner Firma an der B191 vermietet, war nach eigenen Angaben auf dem Weg zum Tüv.
Strafverfahren wegen Verdachts der Amtsanmaßung
Bereits in der vergangenen Woche hatten die Ermittler der Polizei Celle ein Strafverfahren wegen Verdachts der Amtsanmaßung gegen den 33-Jährigen Halter des Wagens aus Garßen eingeleitet, denn das Auto vermittelt dem objektiven Betrachter auf Grund der blau-silbernen Lackierung, der Aufschrift "Polizei" und der Blaulichtanlage auf dem Dach durchaus den Anschein, es handele sich um ein echtes Dienstfahrzeug der Polizei.
Der Fahrer eines solchen Fahrzeugs könnte damit den Eindruck erwecken, er sei ein Polizeibeamter mit hoheitlichen Aufgaben. Der Opel Vectra wurde schließlich an der Baker-Hughes-Straße angehalten und kontrolliert. Er selbst wehrte sich nach der Berichterstattung gegen die Vorwürfe und kündigte selbst rechtliche Schritte an.
Halter des falschen Polizeiautos weist Vorwurf zurück
Der Halter weist den Vorwurf zurück, er habe sich als Polizist ausgegeben. "Ich war auf dem Weg zum TÜV, um mir das abgeklemmte Blaulicht als Dach-Aufbau genehmigen zu lassen", sagte Oleksandr Shevchenko. Dies habe er vorher mit einem TÜV-Mitarbeiter besprochen. Die Polizei habe ihn vor einer Woche nicht vorgewarnt, dass er nicht mehr fahren dürfe.
Die Polizeiwagen-Imitation sei ihm von einer Berliner Firma angeboten worden, die solche Autos für Filmproduktionen zur Verfügung stellt, erklärte der Leiter einer Kfz-Vermittlungsagentur in Celle. Er habe ihn als Mietwagen beim Gewerbeamt angemeldet. Seine Idee sei, ihn für Kindergeburtstage oder zur Abschreckung von Einbrechern zu vermieten. Am Mittwoch habe es die erste Kindergeburtstagsparty auf einem Privatgelände gegeben.
Fahrer nach eigenen Angaben auf dem Weg zum Tüv
Das Blaulicht war zum Zeitpunkt der Fahrt nicht in Betrieb. Die Aufschrift "Polizei" auf der Motorhaube war halb abgedeckt. Da durch die Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum nun erneut der Verdacht der Amtsanmaßung vorlag, wurde der Wagen als Beweismittel beschlagnahmt und eine Strafanzeige gefertigt.